Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

EU-konforme Zutaten- und
Nährwertverzeichnisse für Wein und Sekt.

Schnell, einfach und kostenlos

Willkommen beim Zutaten- und Nährwertassistenten

Zutaten- und Nährwertangaben erstellen

Diese Anwendung unterstützt Sie bei der Erstellung von Zutaten- und Nährwertverzeichnissen für Ihre Erzeugnisse, wie Wein, Sekt, Perlwein oder Likörwein.


Über den Button Neues Produkt gelangen Sie auf die Eingabeseite zum Anlegen eines neuen Zutaten- und Nährwertverzeichnisses. Erfassen Sie hier Daten zu Ihren Erzeugnissen, die Analysewerte und ggf. Zutaten. Die Anwendung generiert daraus ein Zutaten- und Nährwertverzeichnis, das Sie anschließend im Format Ihrer Wahl herunterladen und weiterverwenden können.


Als angemeldeter WIP-User haben Sie die Möglichkeit, die Nährwertberechnung basierend auf den Daten Ihrer AP-Anträge vorzunehmen und Ihre Zutaten- und Nährwertverzeichnisse zu speichern. WIP - Das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (lwk-rlp.de)


Beachten Sie Hinweise und erläuternde Texte in den mit i gekennzeichneten Infopunkten.


Weiterführende Informationen finden Sie im Vitipendium des DLR Rheinpfalz Zutaten und Nährwertangaben – Vitipendium

News

Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte ab Dezember 2023

Ab 8. Dezember müssen Nährwerte und Zutaten auch bei Wein, Sekt und Perlwein angegeben werden

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Brennwert, Nährwerten und Zutaten den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Ab dem 08.12.2023 besteht die Kennzeichnungspflicht der Nährwerte und Zutaten auch für Wein, Sekt- Perlwein und Likörwein. Alle ab zu diesem Zeitpunkt hergestellten Erzeugnisse müssen dann gekennzeichnet werden.

Der Countdown läuft!

am 8. Dezember 2023 ist es soweit, die neue Kennzeichnungspflicht der Nährwerte und Zutaten tritt in Kraft

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Wein den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Ab dem 08.12.2023 besteht die Kennzeichnungspflicht der Nährwerte und Zutaten auch für Wein..........