Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der eGovernment-Dienste der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet in verschiedenen Bereichen, neben der herkömmlichen informellen Internetpräsenz, die Möglichkeit des Abrufs von Melde- und Antragsdaten von Betrieben (elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten) über ein Internet Service Portal, im folgenden bezeichnet als eGovernment-Dienste.
Nutzer der eGovernment-Dienste der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Die eGovernment-Dienste der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz können von allen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften genutzt werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Meldeverpflichtungen unterliegen, oder an einem der Landwirtschafts-kammer Rheinland-Pfalz obliegenden Antragsverfahren teilnehmen. Derzeit beschränkt sich dieses Angebot noch auf den Geschäftsbereich der Weinbauverwaltung.
Anmeldung und Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung der angebotenen Dienste ist die vorherige einmalige Registrierung (Anmeldung). Dabei beantragt eine für die Zieldaten des Betriebes legitimierte Person schriftlich die Erteilung eines oder mehrerer Zugänge für die Benutzer, ggf. mit Zugriffsbeschränkungen auf einzelne Bereiche. Zusätzlich zur Angabe von Benutzerdaten ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse Voraussetzung. Die zusätzliche Angabe einer mobilen Telefonnummer ist von Vorteil.
Benutzername und erstes Kennwort werden von der LWK vergeben und dem Betrieb zugestellt. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz behält sich die Prüfung der Legitimationsdaten vor.
Zustimmungserklärung
Mit der Registrierung stimmen die für die Zieldaten legitimierte Person des Betriebes und der Benutzer diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen zu. Der Benutzer stimmt zu, dass die Benutzerkennung in den eGovernment-Diensten der Landwirt-schaftskammer Rheinland-Pfalz gespeichert werden kann, sowie, dass Mitteilungen an die ange-gebene E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer wirksam übermittelt bzw. zugestellt werden dürfen.
Änderung von Benutzerdaten, Abweichung von Daten
Die bei der Registrierung erfassten persönlichen Benutzerdaten wie z. B. Name und Anschrift werden ebenso wie weitere vorliegende Melde- und Antragsdaten in der Folge dazu verwendet, elektronisch unterstützt ausfüllbare Formulare automatisch vorzubelegen.
Änderungen der Benutzerdaten und abweichende Melde- und Antragsdaten sind daher umgehend mitzuteilen.
Sperre des Zugangs
Der Zugang zu den eGovernment-Diensten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kann von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gesperrt werden, wenn der Verdacht eines Missbrauches vorliegt.
Besonderheiten in Meldeverfahren
Verschiedene Meldungen (TEM, WAV, LV, BM) können online übermittelt werden. Es ist keine Unterschrift notwendig. Sie können die Meldungen weiterhin auf Papier abgeben. Ein Ausdruck der Meldung ist möglich. Dieser ist dann zu unterschreiben und bei der zuständigen Verwaltung einzureichen. Die bestehenden Rechtsvorschriften fordern ausdrücklich eine eigenhändige Unterschrift beim Antrag auf Förderung einer Umstrukturierung von Rebflächen. Solange noch keine Möglichkeit zur digitalen Signierung der Vorgänge gegeben ist, ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und auf herkömmliche Art im Original bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet eGovernment-Dienste unentgeltlich an.
Davon unabhängig sind jedoch Gebühren, die sich für Verfahren aus den jeweiligen Rechtsvorschriften bzw. dem Landesgebührenverzeichnis ergeben, zu leisten.
Hinweis: Die Nutzung des Internet ist für den Nutzer mit weiteren Kosten wie z. B. Verbindungsentgelt oder Internetzugang verbunden.
Sorgfalt und Haftungsausschluss
Um sicherzustellen, dass kein Dritter auf die Daten anderer zugreifen kann, sind die Benutzer im eigenen Interesse dazu verpflichtet, das Kennwort geheim zu halten. Das Kennwort ist umgehend zu ändern, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung besteht. Der Verdacht der missbräuchlichen Verwendung ist umgehend an wip@lwk-rlp.de zu melden. Die Löschung von Benutzerdaten kann schriftlich durch die für die Zieldaten legitimierte Person des Betriebes und durch den Benutzer selbst veranlasst werden.
Erleidet der Benutzer oder der Betrieb Nachteile (etwa auf Grund von womöglichem Missbrauch durch Dritte), so übernimmt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz dafür keinerlei Haftung. Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz kann aus technischen Gründen keinen Anspruch auf einen zeitlich uneingeschränkten Zugriff zu den eGovernment-Diensten gewährleisten, bemüht sich jedoch um eine technisch bestmögliche Verfügbarkeit.